Auf der diesjährigen Agrarministerkonferenz (AMK) am Bodensee wurden in Bezug auf den Gülleeinsatz in Biogasanlagen praxisgerechte Vollzugshinweise beschlossen. Ziel ist es, eine einheitliche Regelung zu schaffen, die sich auch in der Praxis behaupten kann.
Die Bundesregierung soll sich mit den Vertretern der einzelnen Länder zusammensetzen, um Muster-Vollzugshinweise zu erarbeiten. Laut AMK sollen diese Hinweise schon zum 1. Juli 2012 vorliegen. Am 1. Juni tritt das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz hat für den Gülleeinsatz in Biogasanlagen eine besondere Bedeutung, denn die Gülle wird in den Anlagen fermentiert. Laut Gesetz zählt dieses Produkt dann als Abfall. Gülle, die dagegen als Wirtschaftsdünger genutzt wird, fällt nicht unter diese Regelung. Weiterlesen







