Am 14. Februar trat das neue Pflanzenschutzgesetz in Kraft, die sich auf EU-Vorschriften berufen. Anwender und Verkäufer der Pflanzenschutzmittel müssen einige Besonderheiten beachten. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen informiert nun über die wichtigsten Neuerungen.
Die EU verbietet zukünftig PSM-Wirkstoffe, die als gesundheitsschädlich und umweltbelastend gelten. Zwar wird damit die Auswahl von wirksamen Pflanzenschutzmitteln beschränkt, allerdings lassen sich Mittel im europäischen Raum besser anerkennen und zulassen. Das bedeutet also, dass es in Deutschland bald auch zugelassene Mittel aus Polen oder den Niederlanden geben wird, die den strengen Vorschriften genügen.
Vor allem für die Anwender ist die Neuerung bezüglich der Sachkunde wichtig. Ab dem Jahr 2013 wird es einen einheitlichen und neuen Sachkunde-Ausweise geben, der auch für Vertreiber und Berater im Pflanzenschutz gilt. Wurden bislang Berufsabschluss- oder Prüfungszeugnisse anerkannt, müssen ab diesem Zeitpunkt die neuen Ausweise bei Kontrollen vorgezeigt werden. Die alten Nachweise haben aber noch bis Ende 2015 Gültigkeit. Weiterlesen


